IPPC-Behandlung

Viele Länder haben Quarantänebestimmungen bei der Einfuhr von Waren, um die einheimischen Waldbestände gegen das Einschleppen von Holzschädlingen zu schützen. Die International Plant Protection Convention (IPPC), eine untergeordnete Organisation der Food and Agriculture Organisation (FAO) der UN, hat dazu die einheitlichen Einfuhrvorschriften ISPM 15 (International Standards for Phytosanitary Measures) für den internationalen Versand von Verpackungen aus Vollholz entwickelt.
Der IPPC-Standard garantiert, dass keine lebenden Pilze, Mikroorganismen oder Insekten in fremde Länder exportiert werden.
Unsere Paletten können alle in unseren Trockenkammern nach dem Standard des IPPC ISPM 15 rein thermisch ohne Zuhilfenahme von Chemikalien behandelt werden.

Zusammenfassung des ISPM 15 Standards

  • Gilt nur für Vollholz, ausgenommen Holzwerkstoffe und Vollholz dünner als 6 mm (in Übereinstimmung mit dem Harmonisierten System der EU)

  • Anerkannte Hitzebehandlung (HT – heat treatment) des Holzes bei einer Kerntemperatur von 56°C über mindestens 30 Minuten
  • Markierung des Packmittels, Kennzeichnung muss an zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackung dauerhaft gut lesbar angebracht sein

Trocknung

Um Schimmelbefall und Fäule entgegenzuwirken, kann die Trocknung über die IPPC-Behandlung hinaus, je nach Ausgangsfeuchte 30 bis 60 Stunden fortgesetzt werden, bis der gewünschte Restfeuchtegrad erreicht wird.

Durch die große Kapazität unserer eigenen Trockenkammern sind wir in der Lage sämtliche hergestellte und reparierte Paletten auf Wunsch zu trocknen.